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Haushalt

Was vermeintlich immer mit dem „Haushalt“ bezeichnet wird, ist in Wahrheit ein sehr komplexes Zahlenwerk mit Betrachtung der vergangenen zwei Jahre, konkreten Planungen für das jeweils nächste Haushaltsjahr sowie dem Ausblick auf die folgenden drei Jahre. Der Haushaltsplan umfasst immer einen Zeitraum von sechs Jahren. Das Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr. Ergänzt wird der Haushaltsplan um die Haushaltssatzung, welche wesentliche Inhalte aus dem Haushaltsplan zusammenfasst. Dies sind zunächst mal die entsprechenden Volumina im Ergebnisplan mit den Erträgen und den Aufwendungen, die Kreditermächtigungen für Investitionstätigkeiten aber auch für die Aufnahme von Liquiditätskrediten, wenn mehr laufende Kosten zu leisten sind als Einnahmen hereinkommen. Letztere sind bisher in Drensteinfurt noch nicht benötigt worden.
Weitere wichtige Bestandteile sind das Jahresergebnis, welches sich aus dem Abzug der Erträge von den Aufwendungen ergibt. Ziel ist hier mindestens einen Ausgleich zu erreichen, was aber in der Vergangenheit meist kaum gelungen ist. Viele Aufgaben der Stadt, für deren Übernahme natürlich Geld benötigt wird, sind sogenannte Pflichtaufgaben der Kommunen und vom Mengen- und Kostenaufwand kaum steuerbar.
Der Haushaltsplan für das Jahr 2020 sieht Aufwendungen in Höhe von 31.157.820 € und Erträge in Höhe von 30.835.300 € vor, was in diesem Jahr ein planmäßiges Defizit in Höhe von 322.520 € ausmacht. Wie nah die Planungen an der Realität waren, wird im jeweiligen Jahresabschluss festgestellt.
Für alle Freundinnen und Freunde der Zahlen habe ich mal die Entwicklung der letzten Jahre tabellarisch aufbereitet:

Haushaltsplanungen



Erkennbar wird zum einen eine deutliche Zunahme des Gesamthaushaltsvolumens in nur wenigen Jahren von knapp 21 Mio. € auf knapp 31 Mio. € sowie eine leichte Verbesserung der Ergebnisse, wenngleich diese noch defizitär sind. Im Vergleich hierzu war die Steigerung von 2008, dem Jahr der Einführung des „Neuen Kommunalen Finanzmanagements“ (kurz NKF) bis zum Jahr 2014 lediglich von 18,9 Mio. € auf 20,8 Mio. € deutlich geringer.
Ein verbessertes Bild der Haushaltssituation ergibt sich bei Betrachtung der Jahresergebnisse:



Es wird deutlich erkennbar, dass die tatsächlichen Jahresergebnisse deutlich besser sind, als die Plandaten. Dies hat vielseitige Gründe, ganz maßgeblich auch, dass wir uns für die Folgejahre mehr vornehmen, als wir dann tatsächlich in der Lage sind auch umzusetzen. Mir ist aber ein „volles Auftragsbuch“ lieber, als dass wir schon vor Ende des Jahres sagen müssten, dass alle geplanten Vorhaben umgesetzt seien. An dieser Stelle wäre es einfach den Haushalt „schön zu rechnen“. Ich gehe aber lieber ehrgeizig an die anstehenden Projekte heran. Und die nächsten Jahre halten noch einige Projekte bereit.
Vergleicht man aber rein rechnerisch auf dieser Grundlage einmal die Plan-Daten bis 2018 (weil der 2019er Abschluss noch nicht festgestellt ist) mit den tatsächlichen Ist-Daten, dann lässt sich feststellen, dass sich die Jahresergebnisse aufaddiert von einem negativen Saldo in Höhe von - 5.984.940 € zu einem Jahresüberschuss von 763.135 € entwickelt haben. Ein Effekt, der sich unmittelbar auf unsere Ausgleichsrücklage auswirkt, die wir damit im Ergebnis um gut 6,7 Mio. € weniger abgeschmolzen haben. Das verschafft uns gerade mit Blick auf das, was uns das Jahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie beschert ein gewisses Polster.
Der Jahresabschluss 2019 ist gerade in Erarbeitung und soll den politischen Gremien in jedem Fall noch vor der Kommunalwahl zur Beratung und Feststellung vorgelegt werden. Es zeichnet sich aber schon ab, dass auch in 2019 eine deutliche Verbesserung eingetreten ist. Mit Blick auf die Corona-bedingten Mehraufwendungen und Mindereinnahmen kann dies ein wenig beruhigen.
Die Bilanzsumme der Stadt Drensteinfurt zum Stichtag 31.12.2018 liegt bei 125.593.341 €.
Was für die Bürgerinnen und Bürger besonders wichtig ist und unmittelbare Auswirkungen entfaltet, sind die ebenfalls in der Haushaltssatzung festgelegten Hebesätze der Gemeindesteuern. Das sind die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer. Hieraus resultiert ein Teil der Grundbesitzabgaben, die jährlich von allen Bürgerinnen und Bürgern an die Stadt zu zahlen sind. Veranlagt werden hier die Eigentümer, die diese aber beispielsweise an Mieter im Rahmen der Nebenkostenabrechnung geltend machen können. Es handelt sich um eine bei den meisten Bürgerinnen und Bürgern äußerst unbeliebte Einnahmequelle für die Stadt, aber doch eine der Säulen der Finanzierung all der Aufgaben einer Kommune. So beläuft sich der für 2020 erwartete Betrag dieser sog. Realsteuern auf knapp 6,6 Mio. €. Und damit wird klar, dass die Gemeinden hierauf nicht verzichten können. Vielmehr noch sind sie gehalten, all das, was sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben an erforderlichen Finanzmitteln benötigen, „1. soweit vertretbar und geboten, aus selbst zu bestimmenden Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen, sowie 2. im Übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen.“ (§ 77 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen)
Übersetzt heißt das nichts anderes, als dass die Gemeinde die Ausgaben, welche sie nicht über Gebühren für konkrete von ihr erbrachte Leistungen wieder einnehmen kann, in der Höhe als Steuern erhebt, die nötig ist, um den gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltausgleich zu schaffen.
Auf Grund der Grundsteuerreform, die im November 2019 nach zähen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern beschlossen wurde, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Ermittlung für unrechtmäßig erklärte hatte, wird sich die Berechnung in Zukunft ändern. Das wird sich allerdings erst im Jahr 2025 konkret auswirken. Die Bundesländer können über eine Öffnungsklausel eigene Wege gehen. Nordrhein-Westfalen prüft derzeit noch, ob von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden soll.
Fest steht aber, das die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen generell ist. Im Jahr 2020 beträgt die erwartete Summe aus Grundsteuer A und B fast 2,5 Mio. €. Damit wird deutlich, dass auch Drensteinfurt nicht auf diese Einnahmen verzichten kann. Wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen feststehen, muss in den Kommunen geprüft werden, welche Auswirkungen diese entfalten. Mein Ziel wäre es hierbei, die Hebesätze so anzupassen, dass sich die Beträge für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich verändern. Allerdings wird es kaum vermeidbar sein, dass es Gewinner und Verlierer geben wird, denn das bisherige System ist ja aus Sicht des Bundesverfassungsgerichtes nicht gerecht.

 

 
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