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Wie wird am 13. September gewählt?


Seit der Kommunalwahl im Jahr 1999 werden die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aber auch die Landrätinnen und Landräte in Nordrhein-Westfalen direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinden bzw. Kreise gewählt. Für dieses Jahr hat das Ministerium des Innern des Landes NRW diesen Termin auf den 13. September gelegt. An diesem Sonntag machen wir insgesamt vier Kreuze.

1-mal für die Wahlkreiskandidatin oder den Wahlkreiskandidaten für den Kreistag
1-mal für die Wahlkreiskandidatin oder den Wahlkreiskandidaten für den Stadtrat
1-mal für (die Kandidatin oder) den Kandidaten für das Amt des Landrates sowie
1-mal für die Kandidatin oder den Kandidaten für das Amt der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters
(Die Reihenfolge ist von mir frei gewählt worden und hat keine Bedeutung.)

Mit den ersten beiden Stimmen unterstützen wir „unsere Partei“, wobei hier natürlich durchaus unterschiedliche Parteien zum Zuge kommen können. Die weiteren Stimmen haben wir für die Personenwahlen. Hier sollte die individuelle Entscheidung losgelöst von Parteizugehörigkeiten fallen. Ich persönlich trete als parteiloser Bewerber an und möchte Bürgermeister für alle sein. Für alle Menschen bei uns im Ort, genauso wie für alle politischen Fraktionen.

Das Mindestwahlalter für die Kommunalwahl beträgt 16 Jahre. Weitere interessante Information hält das Ministerium des Innern des Landes NRW unter folgendem Link bereit: https://www.im.nrw/kommunalwahlen2020. Diese sind immer – besonders bezogen auf die aktuelle Corona-Pandemie – aktuell.
 

 
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